Kosovo rückt für Unternehmen aus Deutschland, Österreich und der Schweiz immer stärker in den Fokus – als dynamischer, wachsender Markt mit attraktiven Rahmenbedingungen. Dank junger, gut ausgebildeter Arbeitskräfte, wettbewerbsfähiger Lohnkosten und einem unternehmensfreundlichen Umfeld bietet das Land großes Potenzial für Investitionen und Expansion.
Bevor jedoch geschäftliche Aktivitäten aufgenommen werden können – sei es in Form einer Unternehmensgründung, einer Projektleitung vor Ort oder der Entsendung von Mitarbeitenden – müssen rechtliche Voraussetzungen erfüllt sein: insbesondere eine gültige Aufenthalts- und Arbeitsgenehmigung.
In diesem Leitfaden erfahren Sie, was es zu beachten gilt, wie der Prozess abläuft und wie Sie Fehler vermeiden können.
1. Wer benötigt eine Aufenthalts- und Arbeitsgenehmigung in Kosovo?
Staatsangehörige aus Deutschland, Österreich und der Schweiz können visumfrei bis zu 90 Tage in Kosovo einreisen. Für jede Tätigkeit, die über diesen Zeitraum hinausgeht oder mit einer Erwerbstätigkeit verbunden ist – z. B. Geschäftsführung, Unternehmensaufbau, Anstellung oder Projektarbeit – sind zwei Genehmigungen erforderlich:
- eine Aufenthaltsgenehmigung (Temporary Residence Permit)
- eine Arbeitsgenehmigung (Work Permit)
Beide Genehmigungen sind erforderlich und sollten möglichst frühzeitig beantragt werden.
2. Aufenthaltsgenehmigung – Voraussetzungen und Ablauf
Die Aufenthaltsgenehmigung wird von der Direktion für Migration und Ausländer im kosovarischen Innenministerium ausgestellt. Sie ist erforderlich für alle ausländischen Staatsangehörigen, die sich länger als 90 Tage in Kosovo aufhalten.
Erforderliche Unterlagen:
- Gültiger Reisepass (mind. 6 Monate)
- Nachweis über Wohnsitz in Kosovo (z. B. Mietvertrag)
- Arbeitsvertrag oder Unternehmensnachweis (z. B. Gründungsdokumente)
- Polizeiliches Führungszeugnis aus dem Heimatland
- Krankenversicherungsnachweis
- Zwei aktuelle Passfotos
- Nachweis über finanzielle Mittel (z. B. Gehaltsabrechnung, Kontoauszug)
Ablauf:
- Einreise nach Kosovo
- Antragstellung innerhalb von 90 Tagen nach Einreise
- Prüfung durch die Migrationsbehörde
- Ausstellung der Aufenthaltserlaubnis, in der Regel zunächst für 12 Monate
Tipp: Dokumente müssen häufig ins Albanische oder Englische übersetzt und beglaubigt werden.
3. Arbeitsgenehmigung – Wer sie braucht und wie sie beantragt wird
Die Arbeitsgenehmigung ist für alle Personen erforderlich, die eine bezahlte Tätigkeit in Kosovo ausüben – ob als Angestellte, Geschäftsführende oder Selbstständige. Zuständig ist das Ministerium für Arbeit und Soziales.
Voraussetzungen:
- Nachweis einer konkreten Arbeitsstelle oder selbstständigen Tätigkeit
- Firmendokumente (z. B. Auszug aus dem kosovarischen Handelsregister)
- Berufsqualifikationen (z. B. Diplome, Zertifikate)
- Aufenthaltstitel (oder laufender Antrag)
- Krankenversicherungsnachweis
Arten von Arbeitsgenehmigungen:
- Für Angestellte
- Für Unternehmensgründer & Geschäftsführer
- Für Freiberufler oder Selbstständige
Bearbeitungszeit:
In der Regel zwischen 4 und 6 Wochen, abhängig von Behörde und Unterlagenlage.
4. Verlängerung und Daueraufenthalt
Verlängerung:
Sowohl die Aufenthalts- als auch die Arbeitsgenehmigung können verlängert werden. Der Antrag sollte mindestens 30 Tage vor Ablauf eingereicht werden. Es müssen weiterhin alle Voraussetzungen erfüllt sein.
Daueraufenthalt:
Nach fünf Jahren legalem Aufenthalt kann unter bestimmten Bedingungen ein Antrag auf dauerhaften Aufenthalt gestellt werden.
5. Best Practices für Unternehmen aus der DACH-Region
- Frühzeitig planen: Beginnen Sie mindestens 2–3 Monate vor dem geplanten Aufenthalt mit der Vorbereitung.
- Unterlagen vorbereiten: Viele Dokumente müssen übersetzt und legalisiert sein – kümmern Sie sich frühzeitig darum.
- Professionelle Unterstützung nutzen: Ein erfahrener Partner vor Ort kann Fehler vermeiden, Verfahren beschleunigen und den Überblick über gesetzliche Anforderungen behalten.
- Mitarbeitende richtig entsenden: Wenn Sie Personal aus dem DACH-Raum nach Kosovo entsenden, achten Sie auf korrekte Arbeitsverträge, Aufenthaltsstatus und ggf. Doppelbesteuerung.
6. Fazit: Chancenreich, aber genehmigungspflichtig
Kosovo bietet Unternehmen aus Deutschland, Österreich und der Schweiz ein attraktives Umfeld für Geschäftsentwicklung und Expansion. Damit Ihre Investition jedoch auf rechtlich sicheren Beinen steht, sind Aufenthalts- und Arbeitsgenehmigungen unerlässlich.
Mit der richtigen Vorbereitung und einem kompetenten Partner vor Ort sind die Verfahren gut zu bewältigen – und der Weg für Ihr Projekt ist frei.
Unterstützung vor Ort: Persönlich. Deutschsprachig. Effektiv.
Als deutschsprachiger Partner für DACH-Investoren in Kosovo begleite ich Sie bei jedem Schritt:
Von der Einreise über die Antragstellung bis hin zur Unternehmensgründung.
Wie diese Unterstützung konkret aussieht, erfahren Sie im folgenden Blog-Artikel:
Mit Mittler nach Kosovo: Ein Leitfaden für DACH-Unternehmer
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