Kosovo entwickelt sich zunehmend zu einem attraktiven Standort für Unternehmer aus dem deutschsprachigen Raum. Mit niedrigen Steuern, jungen Fachkräften und einem EU-nahen Umfeld bietet das Land ideale Voraussetzungen für Startups, Freelancer und Investoren. Doch wie gründet man konkret ein Unternehmen im Kosovo – und was ist zu beachten?
In diesem Artikel führen wir Sie Schritt für Schritt durch den Gründungsprozess.
1. Wahl der Rechtsform
Die häufigste und empfehlenswerteste Rechtsform für ausländische Unternehmer ist die Sh.p.k. (Shoqëri me përgjegjësi të kufizuar) – vergleichbar mit einer GmbH. Sie eignet sich für Einzelpersonen und kleinere Teams.
Alternativen:
- J.S.C. (AG-ähnlich, für größere Unternehmen)
- Einzelunternehmen (für Selbstständige)
Tipp: Die Sh.p.k. ist unkompliziert, haftungsbeschränkt und schnell registrierbar.
2. Firmenname und Dokumentenvorbereitung
Sie benötigen:
- einen eindeutigen Firmennamen (frei prüfbar beim Kosovo Business Registration Agency – KBRA)
- einen Gesellschaftsvertrag (Gründungsdokument)
- gültige Ausweisdokumente der Gründer
- ggf. eine Meldeadresse in Kosovo
Tipp: Es ist hilfreich, bereits eine lokale Geschäftsadresse oder ein Virtual Office zu haben – viele Behörden verlangen diese.
3. Eintragung bei der KBRA (Handelsregister)
Die Registrierung erfolgt bei der Kosovo Business Registration Agency. In der Regel dauert der Vorgang 1–3 Werktage.
Erforderlich sind:
- Ausgefülltes Antragsformular
- Gesellschaftsvertrag
- Identitätsnachweise
- Zahlungsnachweis der Anmeldegebühr (sehr gering im Vergleich zu DACH-Ländern)
Nach erfolgreicher Registrierung erhalten Sie:
- eine Firmennummer (Business ID)
- die Steuernummer (Fiscal Number)
4. Steuerregistrierung und Bankkonto
Im nächsten Schritt erfolgt:
- die Aktivierung der Steuernummer beim Finanzamt (TAK)
- die Anmeldung für die Mehrwertsteuer (optional, je nach Umsatz)
- die Eröffnung eines Geschäftskontos bei einer lokalen Bank
Tipp: Banken verlangen meist die physische Anwesenheit des Geschäftsführers und spezifische Dokumente. Wir empfehlen vorbereitete Terminvereinbarungen.
5. Buchhaltung und laufende Pflichten
Auch im Kosovo gelten steuerliche und buchhalterische Pflichten, u. a.:
- monatliche Steuererklärungen (z. B. Umsatzsteuer)
- Jahresabschlüsse (in vereinfachter Form bei kleinen Unternehmen)
- eventuell Sozialabgaben, wenn Mitarbeiter eingestellt werden
Tipp: Lokale Buchhalter arbeiten oft effizient und zu attraktiven Konditionen – dennoch ist eine vertrauensvolle Auswahl wichtig.
6. Weitere optionale Schritte
- Beantragung von Lizenzen (z. B. für bestimmte Branchen)
- Anmeldung bei der Arbeitsagentur (wenn Personal geplant ist)
Mitgliedschaft in lokalen Handelskammern oder Netzwerken
Vorteile der Gründung im Kosovo auf einen Blick
- Niedrige Steuersätze (10 % Körperschaftssteuer, 0 % auf Dividenden)
- Keine Kapitalerfordernisse bei der Sh.p.k.
- Junge, dynamische Bevölkerung mit hoher IT-Kompetenz
- EU-nahe Ausrichtung bei gleichzeitig geringeren Kosten
Fazit: Einfach, schnell – aber nicht ohne Stolperfallen
Die Firmengründung im Kosovo ist im Vergleich zur DACH-Region schnell, unkompliziert und kosteneffizient. Dennoch erfordert sie genaue Planung, gute Übersetzung und klare Ansprechpartner vor Ort. Wer den Weg nicht allein gehen will, profitiert von professioneller Begleitung – von der Anmeldung bis zur laufenden Betreuung.
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