Kosovo rückt immer mehr in den Fokus von Unternehmern und Investoren aus Deutschland, Österreich und der Schweiz. Was das Land besonders attraktiv macht, sind nicht nur niedrige Lohnkosten und eine unternehmensfreundliche Bürokratie, sondern vor allem die steuerlichen Vorteile. In diesem Beitrag erhalten Sie einen kompakten Überblick über die wichtigsten steuerlichen Rahmenbedingungen – und worauf Sie als Unternehmer achten sollten.
1. Körperschaftsteuer: Nur 10 %
Im Vergleich zu Deutschland (15 % zzgl. Solidaritätszuschlag und Gewerbesteuer) liegt die Körperschaftsteuer in Kosovo bei lediglich 10 %. Besteuert wird der Gewinn, wobei viele betriebliche Ausgaben absetzbar sind.
Das bedeutet konkret: Unternehmen behalten einen deutlich größeren Anteil des erwirtschafteten Gewinns – was gerade für wachstumsorientierte Unternehmen ein klarer Standortvorteil ist.
2. Keine Quellensteuer auf Dividenden
Ein besonders attraktiver Aspekt: Dividenden, die aus einer kosovarischen Kapitalgesellschaft an natürliche Personen ausgeschüttet werden, unterliegen derzeit keiner Quellensteuer.
3. Vereinfachte Umsatzbesteuerung
Der Standard-Mehrwertsteuersatz (TVSH) in Kosovo beträgt 18 % – vergleichbar mit anderen europäischen Ländern. Für bestimmte Waren und Dienstleistungen gilt ein ermäßigter Satz von 8 %.
Unternehmen müssen sich erst ab einem Jahresumsatz von 30.000 € (ca. 30.000 EUR) zur Mehrwertsteuer registrieren. Das ist besonders für kleine Dienstleister oder digitale Geschäftsmodelle vorteilhaft.
4. Keine Gewerbesteuer
Eine weitere Entlastung im Vergleich zu Deutschland: In Kosovo gibt es keine separate Gewerbesteuer. Unternehmer zahlen lediglich die Körperschaftsteuer auf den Gewinn – das vereinfacht die Kalkulation erheblich.
5. Sozialabgaben: Geringe Arbeitgeberkosten
Wenn Sie in Kosovo Mitarbeiter beschäftigen möchten, profitieren Sie von vergleichsweise niedrigen Lohnnebenkosten:
Arbeitgeberanteil: 5 % auf das Bruttogehalt (Pension / Altersvorsorge)
Arbeitnehmeranteil: 5 % auf das Bruttogehalt (ebenfalls für Pension)
Weitere Hinweise:
- Es gibt keine zusätzlichen Pflichtversicherungen wie Kranken-, Pflege- oder Arbeitslosenversicherung wie z.B. in Deutschland.
- Die Krankenversorgung erfolgt über staatliche Gesundheitsdienste oder freiwillige Privatversicherungen.
- Urlaub, Mutterschutz, Arbeitszeit und Kündigungsfristen sind gesetzlich geregelt, aber liberaler als in vielen EU-Ländern.
Das macht den Standort insbesondere für wachstumsorientierte Unternehmen attraktiv, die mit einem lokalen Team arbeiten möchten.
6. Internationale Doppelbesteuerungsabkommen
Kosovo hat mittlerweile Doppelbesteuerungsabkommen (DBA) mit mehreren Ländern abgeschlossen – darunter auch mit Deutschland, Österreich und der Schweiz. Diese Abkommen regeln, wie Einkünfte, Dividenden oder Unternehmensgewinne zwischen Kosovo und dem jeweiligen Wohnsitzstaat besteuert werden dürfen, um eine doppelte Besteuerung zu vermeiden.
Hinweis: Wer im DACH-Raum steuerlich ansässig ist, muss Einkünfte aus Kosovo in der Heimat deklarieren – in der Regel wird dabei die in Kosovo gezahlte Steuer angerechnet oder freigestellt.
Trotz der bestehenden Abkommen empfiehlt sich eine professionelle steuerliche Beratung, insbesondere bei komplexen Konstellationen wie z.B. bei Holding-Strukturen oder verbundenen Unternehmen.
Fazit: Attraktive Steuerstruktur für moderne Geschäftsmodelle
Kosovo bietet Unternehmern ein steuerlich attraktives, transparentes und wachstumsfreundliches Umfeld. Insbesondere für IT-Unternehmen, Beratungen, Dienstleister und Investoren, die in Kosovo operieren oder expandieren möchten, ist das Steuermodell ein echter Standortvorteil.
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