Arbeitsrecht in Kosovo: Ein kompakter Überblick für Unternehmen aus der DACH-Region

Wer in Kosovo unternehmerisch tätig werden möchte, sollte die grundlegenden arbeitsrechtlichen Bestimmungen kennen. Das kosovarische Arbeitsgesetz (Gesetz Nr. 03/L-212) regelt die Rechte und Pflichten zwischen Arbeitgebern und Arbeitnehmern umfassend und orientiert sich dabei an europäischen Standards. Dieser kurze Überblick fasst die wichtigsten Punkte zusammen, die besonders für Unternehmen aus Deutschland, Österreich und der Schweiz relevant sind.

1. Geltungsbereich & Diskriminierungsverbot (Artikel 2–6)

Das Gesetz gilt für alle Arbeitsverhältnisse im privaten und öffentlichen Sektor in Kosovo – auch für ausländische Staatsangehörige mit gültigem Arbeitsverhältnis (Art. 2.3). Es schützt Arbeitnehmer vor Diskriminierung (Art. 5) und verbietet Zwangsarbeit (Art. 6), mit Ausnahme besonderer Umstände wie Notstände oder gerichtliche Verurteilungen.

2. Begründung des Arbeitsverhältnisses (Artikel 7–16)

Ein Arbeitsverhältnis darf ab 18 Jahren (Art. 7) begründet werden, ab 15 nur unter Schutzauflagen. Der Arbeitsvertrag (Art. 10) muss schriftlich abgeschlossen sein und kann:

  • unbefristet,
  • befristet (max. 10 Jahre),
  • oder aufgabenspezifisch (max. 120 Tage pro Jahr) sein.

Artikel 11 legt fest, welche Inhalte ein Arbeitsvertrag enthalten muss – etwa Arbeitsort, Arbeitszeit, Vergütung, Beginn und Kündigungsregelung. Auch Probezeiten (max. 6 Monate, Art. 15) und unbezahlte Praktika (Art. 16) sind geregelt.

3. Arbeitszeit, Pausen & Überstunden (Artikel 20–27)

Die reguläre Arbeitszeit beträgt 40 Stunden/Woche (Art. 20).
Überstunden (Art. 23) sind auf 8 Stunden/Woche begrenzt und müssen mit 30 % Zuschlag bezahlt werden (Art. 56). Nachtarbeit (22:00–6:00 Uhr, Art. 27) ist für Jugendliche und Schwangere verboten.

Weitere Bestimmungen:

  • Pausen: Mind. 30 Minuten bei Vollzeit (Art. 28)
  • Ruhezeiten: 12 Stunden täglich, 24 Stunden wöchentlich (Art. 30–31)
  • Teilzeit und reduzierte Arbeitszeiten werden fair behandelt (Art. 21–22).

4. Urlaub & Abwesenheiten (Artikel 32–41)

Jeder Arbeitnehmerin hat Anspruch auf mind. 4 Wochen bezahlten Jahresurlaub (Art. 32). Besondere Regelungen:

  • zusätzliche Urlaubstage für gefährliche Berufe oder Eltern kleiner Kinder
  • Anspruch auf bezahlte Abwesenheit z. B. bei Eheschließung, Todesfällen oder Geburt (Art. 39)
  • Unbezahlte Urlaube möglich nach Vereinbarung (Art. 40)

5. Mutterschutz, Elternzeit & Schutzmaßnahmen (Artikel 44–53)

Schwangere und junge Mütter sind besonders geschützt:

  • Verbot von Nachtarbeit oder gefährlicher Tätigkeit (Art. 46, 48)
  • Anspruch auf 12 Monate Mutterschaftsurlaub (Art. 49):
    – 6 Monate zu 70 % bezahlt vom Arbeitgeber
    – 3 Monate zu 50 % vom Staat
    – 3 Monate unbezahlter Urlaub möglich
  • Väter haben Anspruch auf 2 Tage bezahlten und 2 Wochen unbezahlten Urlaub (Art. 50)

Wichtig: Kündigungen während Schwangerschaft oder Elternzeit sind unzulässig (Art. 53).

6. Vergütung & Mindestlohn (Artikel 55–59)

Das Gehalt muss laut Gesetz mindestens monatlich gezahlt werden (Art. 55). Zuschläge:

  • 30 % für Nachtarbeit
  • 50 % für Feiertage/Wochenendarbeit (Art. 56)

Der Mindestlohn wird jährlich von der Regierung festgelegt (Art. 57). Arbeitgeber müssen Lohnabrechnungen ausstellen und Löhne in Euro bezahlen.

Der gesetzlich festgelegte Mindestlohn in Kosovo ab dem 1. Oktober 2024 beträgt 350 € brutto pro Monat für eine Vollzeitbeschäftigung, was etwa 2 € pro Stunde entspricht. Er löste den jahrzehntelang bestehenden Mindestlohn von 170 € ab, der seit 2011 unverändert war

7. Kündigung & Abfindung (Artikel 67–76)

Arbeitsverträge können enden durch:

  • Tod, Vertragsablauf, Renteneintritt (Art. 67)
  • Kündigung durch Arbeitnehmer mit 15–30 Tagen Frist (Art. 69)
  • Kündigung durch Arbeitgeber bei wirtschaftlicher Notwendigkeit, Fehlverhalten oder Leistungsversagen (Art. 70)

Kündigungsfristen (Art. 71):

  • 6 Monate–2 Jahre Betriebszugehörigkeit: 30 Tage
  • 2–10 Jahre: 45 Tage
  • ab 10 Jahre: 60 Tage

Bei Massenkündigungen (ab 20 Personen, Art. 76) müssen Gewerkschaften informiert und Abfindungen gezahlt werden (z. B. 1 Monatsgehalt bei 2–4 Jahren Betriebszugehörigkeit).

8. Rechtsdurchsetzung & Kontrolle (Artikel 78–87)

Beschwerden über Arbeitsrechtsverstöße können eingereicht werden bei:

  • dem Arbeitgeber (Art. 78)
  • dem Arbeitsgericht (Art. 79)
  • der Arbeitsinspektion (Art. 82), die auch eigenständig Kontrollen durchführt (Art. 94)

Bei ungerechtfertigter Kündigung kann das Gericht Wiedereinstellung oder Schadensersatz anordnen (Art. 80).

Fazit: Ein investorenfreundliches und gut geregeltes Arbeitsrecht

Das kosovarische Arbeitsgesetz orientiert sich an internationalen Standards und schafft ein solides Fundament für faire Arbeitsverhältnisse. Es schützt Arbeitnehmerrechte, bietet aber gleichzeitig Unternehmen die nötige Flexibilität bei Verträgen, Arbeitszeitgestaltung und Kündigungen.

Wenn Sie rechtssicher in Kosovo investieren oder Personal einstellen möchten, kontaktieren Sie mich gerne direkt. Über Mittler regeln wir gemeinsam mit unseren lokalen Partnern alle arbeitsrechtlichen Maßnahmen für Ihren erfolgreichen Markteintritt.

Shkelzen Mahmuti

Geschäftsvermittler zwischen Kosovo und DACH

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